Hausbesuche –Wir kommen zu Ihnen

Zahngesundheit ist auch im höheren Alter, für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Aspekt der Lebensqualität. Wenn Sie eine Zahnarztpraxis nicht mehr eigenständig aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, dass wir von der Zahnarztpraxis Wiedemann zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Pflegeeinrichtung kommen. Das Behandlungsspektrum ist zwar eingeschränkt, denn wir können die Praxis nicht in einen Koffer stecken und mitbringen, aber Vorsorgeuntersuchungen und kleinere Tätigkeiten sind möglich.

Häufige Fragen zum Thema Hausbesuche ›
Tipps zur Zahn- und Mundpflege bei pflegebedürftigen und behinderten Personen ›

Gerne beraten wir Sie, pflegende Angehörige oder Ihren gesetzlichen Vertreter. >

Antworten auf die häufigsten Fragen

Warum ist Mundgesundheit für Sie so wichtig?

 

  • Die sorgfältige Pflege von Zähnen und Zahnersatz,
  • die zahnärztliche Kontrolluntersuchung und
  • die professionelle Zahnreinigung –


das sind drei wichtige Bausteine der Mundgesundheit. Gesunde Zähne und ein gesunder Mund bedeuten mehr Lebensqualität beim Essen und Sprechen. Die Vermeidung schmerzhafter und langwieriger Zahnerkrankungen sorgt somit für ein besseres Lebensgefühl.


Die Mundgesundheit beeinflusst auch den allgemeinen Gesundheitszustand: So können zum Beispiel Beläge oder fortgeschrittene Entzündungen im Mund möglicherweise eine Lungenentzündung auslösen oder Herzerkrankungen mitverursachen.


Wann kommt eine unserer Zahnärztinnen zu Ihnen nach Hause?

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können eine sogenannte „aufsuchende“ zahnmedizinische Betreuung zu Hause in Anspruch nehmen. Das ist dann der Fall, wenn Versicherten ein Zahnarztbesuch selbst nicht (mehr) möglich ist. Der Zahnarzt kommt dann zu Ihnen nach Hause.


Wenn Sie privat krankenversichert sind, fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob sie diese Leistung anbietet.

 

 

Wann kommt eine unserer Zahnärztinnen zu Ihnen ins Pflegeheim?

Wir kommen regelmäßig in die Pflegeeinrichtung St. Albert in Zusmarshausen, um dort Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Einzelheiten hierzu können Sie in der Pflegeeinrichtung erfragen.


Wie können wir Ihnen helfen?

Im Rahmen einer umfassenden Untersuchung überprüften wir, ob Zähne, Zahnfleisch oder Kiefer behandelt werden müssen. Wichtig sind für uns Informationen zur allgemeinen Gesundheit sowie zur Einnahme von Medikamenten. Wir erstellen dann einen Plan für die Mund-, Zahn- und Prothesenpflege.

 

Eine Behandlung zu Hause oder im Pflegeheim kann allerdings nicht so umfangreich sein wie in einer zahnärztlichen Praxis. Oftmals beschränkt sich die Versorgung auf einfachere zahnärztliche Maßnahmen. So können wir vor Ort zum Beispiel:

 

  • die Mundschleimhaut behandeln
  • Prothesen bei Druckstellen im Mund anpassen, Sitz, Halt und Funktion verbessern oder Reparaturen vornehmen
  • harte und weiche Zahnbeläge entfernen
  • Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne ergreifen
  • pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Reinigung und Handhabung von Zahnersatz informieren und anleiten


In bestimmten Fällen ist es möglich gelockerte Kronen zu befestigen. Der Behandlungsumfang hängt immer vom Einzelfall ab und wird von uns nach einer gründlichen Untersuchung und Einschätzung festgelegt und mit Ihnen abgestimmt.

 

Für weiter gehende Behandlungen müssen Patienten in der Regel nach wie vor eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Dazu gehören chirurgische Eingriffe im Mund, wie das Ziehen von Zähnen, aufwändige Füllungen und die Herstellung oder umfangreiche Veränderung von Zahnersatz.


Ist eine Behandlung zu Hause nicht möglich, bietet die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Leistungen für den Transport zur Zahnarztpraxis.


Welche Fahrtkosten werden übernommen? Taxi oder Fahrdienst?

Für die Fahrt mit einem Taxi oder Fahrdienst benötigen Patienten eine Verordnung, die vor Fahrtantritt der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Diese erhalten Sie grundsätzlich vom behandelnden (Haus-)Arzt.


Wo kann die Weiterbehandlung stattfinden?

Sie können Ihren bisherigen Zahnarzt oder das Team der Zahnarztpraxis Wiedemann in den barrierefreien Räumen in Zusmarshausen aufsuchen.


Welche Vorteile bieten ärztliche Hausbesuche vom Zahnarzt?

Aus unserer Sicht ist der größte Vorteil bei zahnärztlichen Hausbesuchen darin zu sehen, dass der Patient zu Hause in gewohnter Umgebung behandelt werden kann. Gerade im Zusammenspiel mit häufigen Erkrankungen des Alters (Demenz, Alzheimer, etc.) wird hiermit der zusätzliche Stressfaktor eines externen Praxisbesuches ausgeschaltet.


Was sollten Sie beachten, wenn Sie eine zahnärztliche Behandlung zuhause wünschen?

Zunächst sollten Sie telefonisch unter 08291 9048 mit der Zahnarztpraxis Wiedemann Kontakt aufnehmen.

  • Sofern es sich um einen akuten Fall (z.B. Schmerzpatient) handelt, werden wir für den Hausbesuch gleich einen Termin vereinbaren.

 

  • Im Falle einer Vorsorgeuntersuchung und Beratung (auch der pflegenden Angehörigen zur Mundhygiene) melden Sie Ihren Besuchswunsch an. Wir melden uns dann innerhalb der nächsten Woche und vereinbaren den Besuchstermin (denn wir können bei der Größe des von uns betreuten Gebiets von rd. 400 qkm nicht täglich in alle Orte kommen).



Wie läuft ein Hausbesuch ab?

Sofern der Patient einen Betreuer/gesetzlichen Vertreter hat, sollte dieser anwesend sein.

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • die Versichertenkarte
  • das Bonusheft
  • den ausgefüllten Anamnesebogen (Download Anamnesebogen)
  • Kopie (für den Zahnarzt zum Mitnehmen) des Nachweises über die Pflegestufe/den Pflegegrad, den Erhalt von Eingliederungshilfe oder die dauerhafte erhebliche Einschränkung in der Alltagskompetenz und
  • die aktuelle Medikamentenliste.

 

 

Diagnostik

  • Die Zahnärztin nimmt eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor, beurteilt den zahnärztlichen Behandlungsbedarf, den Pflegezustand der Zähne, der Mundschleimhaut sowie der Prothesen, macht Vorschläge zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit.
  • Die Zahnärztin bestätigt die zahnärztliche Untersuchung im Hinblick auf die Erhöhung der Festzuschüsse zum Zahnersatz nach § 55 Abs. 1 Satz 3 ff. SGB V (Bonusheft).
  • Sie leitet die pflegenden Personen – gegebenenfalls praktisch – bei der Durchführung der obliegenden Aufgaben an und gibt Hinweise zu Besonderheiten der Zahnpflege sowie zu Pflege und Handhabung des Zahnersatzes.
  • bedarfsorientiert: die konsiliarischen Erörterungen mit Ärzten; insbesondere soll der Xerostomie (Mundtrockenheit) durch Hinweise auf eine Prüfung und gegebenenfalls Änderung einer Mundtrockenheit bewirkenden Medikation entgegengewirkt werden.
  • bedarfsorientiert: Sie unterrichtet den Betreuer, gesetzlichen Vertreter über festgestellte Befunde, die nicht im Rahmen der zahnärztlichen Besuchstätigkeit behandelt werden können und empfiehlt beziehungsweise überweist zur weiteren Abklärung oder Behandlung von festgestellten Befunden an Experten.



Therapie:

Unmittelbar nach der eingehenden Untersuchung oder an einem weiteren Behandlungstermin: Sie behandelt beziehungsweise wirkt auf eine Behandlung entsprechend des festgestellten Behandlungsbedarfs hin. Dabei erfolgen beim Hausbesuch nur solche Maßnahmen, die dort fachgerecht erbracht werden können.

Unsere Leistungen im Überblick

Impressum ›
Datenschutzerklärung ›